Zuchtordnung und Zuchtzulassungs-Verordnung

Zuchtordnung

„Die Zuchtordnung dient der Förderung planmäßiger Zucht funktional erbgesunder, wesensfester Rassehunde. Erbgesund ist ein Rassehund dann, wenn er Standardmerkmal, Rassetyp und rassetypisches Wesen, jedoch keine erheblichen erblichen Defekte, die die funktionale Gesundheit seiner Nachkommen beeinträchtigen könnten, hat…“

 

 


Zuchtzulassungs-Verordnung

„Die Zuchtzulassung der im CLT zur Zucht eingesetzten Hunde erfolgt vor deren ersten Zuchtverwendung; nachdem deren Zuchttauglichkeit im Rahmen einer Zuchttauglichkeitsprüfung (ZTP), oder durch Spezialzuchtrichter bei einer Ausstellung erreichten Fromwertnoten (1 x V=Vorzüglich oder 3 x SG=sehr gut) “